imhof it-consulting GmbH (nachfolgend ITC)

– Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines, Vertragsabschluss

1.1. Der Kaufvertrag kommt mit der Lieferung der Ware zustande.

1.2. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Imhof it-consulting GmbH.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1. Für die Rechnungsstellung gelten die Angebotspreise zum Zeitpunkt der Bestellung, bei einer schriftlichen Auftragsbestätigung von ITC gelten die Preise des Bestätigungsschreibens.

2.2. Die Preise verstehen sich ohne Software, gesondertem Zubehör, Installation, Schulung und sonstigen Nebenleistungen, zuzüglich Versandkosten, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

2.3. Die von ITC gestellten Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die ITC über den Betrag verfügen kann. Bei Zahlungsverzug ist ITC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernimmt ITC keine Haftung.

2.4. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder von ITC anerkannt.

3. Lieferfriste

3.1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich von ITC zugesagt wurde.

3.2. Falls ein Lieferant von ITC trotz vertraglicher Verpflichtung die ITC nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist ITC zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller kurzfristig darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Sind bereits Zahlungen für diese Leistungen erfolgt, werden diese unverzüglich rückerstattet.

3.3. Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden, sind von der ITC nicht zu vertreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt die ITC in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mit.

3.4. Gerät die ITC mit der Lieferung in Verzug, haftet sie auf Schadensersatz nur, wenn der Verzug infolge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstanden ist.

4. Lieferung, Versand

4.1. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen.

4.2. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma bestimmt ITC, sofern der Besteller keine ausdrücklichen Weisungen gibt.

4.3. Der Käufer hat offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte Schäden an der Versandverpackung bzw. äußerlich erkennbare Schäden dem Spediteur oder Frachtführer bei Übergabe anzuzeigen. Gegenüber dem Verkäufer sind offensichtliche Schäden unverzüglich anzuzeigen, nachdem sie festgestellt werden oder bei ordentlicher Sorgfalt hätten erkannt werden können. Der Käufer ist verpflichtet, gekaufte Ware sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit zu überprüfen. Fehlmengen sind binnen 5 Werktagen an ITC und binnen 7 Werktagen an den Spediteur, in der Regel die Deutsche Post/DHL, zu melden.

5. Gewährleistung, Haftungsausschluss

5.1. ITC gewährleistet für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Bei gebrauchter Ware beträgt die Dauer der Gewährleistung 12 Monate.

5.2. ITC übernimmt keine Gewähr für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder –spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

5.3. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung der ITC oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von ITC autorisiert wurden, sofern die Störung damit im Zusammenhang stehen kann.

5.4. Soweit ein Mangel in der Kaufsache vorliegt, ist ITC nach Wahl des Käufers zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Um Datenverlusten in Folge von Reparatur oder Mangel der Ware vorzubeugen, wird die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen empfohlen. Eine Haftung für derartige Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung.

5.5. Ist ITC zu Ersatzlieferungen nicht bereit oder in der Lage, schlägt die Ersatzlieferung oder die Mängelbeseitigung mindestens zweimal fehl oder sind Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung für den Käufer unzumutbar, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufvertrages zu verlangen.

5.6. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. ITC haftet daher nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haftet ITC nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haftet ITC nicht, es sei denn, der Verlust wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ITC verursacht und der Käufer hat sichergestellt, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

5.7. Zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen sind die Hinweise in unseren Rücksende- & Serviceinformationen unter www.imhof-it.de zu beachten

6. Widerrufsrecht bei Onlinegeschäften

Der Verbraucher im Sinne von § 13 BGB der Bundesrepublik Deutschland ist an seine Bestellung nicht mehr gebunden, wenn er binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware widerruft. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann schriftlich (E-Mail genügt) oder durch Rücksendung der Ware auf Gefahr von ITC erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an:

imhof it-consulting GmbH
Hochbrücker Weg 6
85386 Eching

ITC übernimmt die Kosten der Warenrücksendung, wenn die Bestellung einen Betrag von EUR 40,- übersteigt. ITC erstattet den Portobetrag umgehend zurück. Bei beschädigter oder abgenutzter Ware wird der gesetzlich zulässige Betrag in Abzug gebracht. Dies wird vermieden, indem die Ware einer Prüfung unterzogen wird wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre und ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückgesendet wird. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: Software, CD''s, DVD''s, und Videos, die vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. ITC behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers ist ITC berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern. Mit der Rücknahme, sowie einer Pfändung der Vorbehaltssache, liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor

7.2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller die ITC unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

7.3. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für ITC vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht ITC gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt ITC das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

7.4. Wird die Kaufsache mit anderen, nicht ITC gehörenden Gegenständen vermischt, so erwirbt ITC das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller der ITC anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.

7.5. Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an ITC ab.

8. Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen

8.1. ITC kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden.

8.2. Wenn ITC vom Vertrag zurücktritt oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde ITC für die Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens, behält sich ITC das Recht vor, diesen geltend zu machen.

9. Software, Literatur

Bei der Lieferung von Software gelten über diese Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen der jeweiligen Hersteller. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.

10. Ausfuhrgenehmigung

Eine eventuell für die Ausfuhr der bestellten Ware notwendige Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus, ist vom Kunden in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

11. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht

Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.

imhof it-consulting GmbH, Hochbrücker Weg 6, D-85386 Eching, Tel. +49(0)89-379962-60

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